Ab März 2025 wieder registrieren und Sponsoring gewinnen
Nachdem im 2024 die ersten 100 Sponsoring-Packages vergeben wurden, unterstützt toplehrstellen.ch, eine Initiative des Gebäudetechnikverbands suissetec, wiederum Fussballclubs mit einem Sponsoring für Juniorinnen bzw. Junioren (Alterskategorien C, D, E und FF-15). Bewerben Sie sich ab März 2025 ganz einfach auf dieser Seite, um die Möglichkeit auf eines von 100 Sponsoring-Packages zu erhalten.
Das sind die 100 Gewinnerteams im Jahr 2024.
Wir sponsern 100 Teams mit einem Betrag von je CHF 2025, der den Vereinen zur freien Verfügung steht. Einzige Bedingung: Die Vorderseite der Trikots eines C-, D-, E- oder FF-15-Teams wird gemäss Vorgabe mit unserem Logo bedruckt (Neuanschaffung oder Druck auf bestehende Leibchen).
Wie funktionierts?
Registrierung
Registrieren Sie Ihr Team bis spätestens
31. März 2025.
Auslosung
Bis Mitte April 2025 geben wir die 100 Gewinnerteams bekannt.
Umsetzung
Wenn Sie ausgelost wurden, drucken Sie unser Logo auf die Vorderseite der Trikots und senden uns bis am 30. Juni 2025 ein Gut zum Druck sowie eine Rechnung für die Überweisung.
Überweisung
Ihr Team erhält die CHF 2025.
FAQ
Aufdruck des Toplehrstellen-Logos auf die Leibchen-Vorderseite eines C-, D-, E- oder FF-15-Teams (Beleg mit Rechnung und Fotos) sowie regelmässiger Einsatz der Tenus an den Spieltagen.
Nein. Kinder kurz vor bzw. Jugendliche im Berufswahlalter stehen im Fokus – deshalb werden ausschliesslich Teams dieser drei Alterskategorien berücksichtigt.
Das liegt in der Verantwortung der jeweiligen Clubs bzw. Teams (Druck auf bereits bestehende Leibchen oder Neuanschaffung mit Logo-Aufdruck).
Für das Bedrucken oder die Neuanschaffung von Trikots mit Logo-Aufdruck. Der übrigbleibende Betrag steht den Clubs zur freien Verfügung (Sponsoring ist immer pauschal CHF 2025).
Clubs aus der ganzen Schweiz werden berücksichtigt: Aus den eingegangenen Bewerbungen werden 100 Teams ausgelost, dies unter Berücksichtigung der Grösse der suissetec Sektionen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das hängt von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen ab. Wir sponsern dieses Jahr insgesamt 100 Teams.
Ein regelmässiger Einsatz an Meisterschafts- und Freundschaftsspielen sowie an Turnieren wird vorausgesetzt.
Mindestens ein Jahr bzw. bis zum Ende der „Trikot-Lebensdauer“.
Für die Auszahlung des Sponsoringbetrages muss der Logo-Aufdruck mittels Fotos belegt werden. Ansonsten: Sponsoring beruht auf Vertrauen. Deshalb verzichten wir auf einen aufwändigen „Kontrollapparat“, setzen aber das Tragen der Leibchen natürlich voraus.
Nein, der Betrag von CHF 2025 ist exklusive Mehrwertsteuer. Es darf uns somit maximal CHF 2025 + 8.1% Mwst. (= CHF 2189) verrechnet werden.
Nein. Der Sponsoringbetrag ist einmalig, dafür mit CHF 2025 grosszügig bemessen. Wir möchten, dass möglichst viele Kinder bzw. Jugendliche von unserem Engagement profitieren und werden im 2026 andere Clubs berücksichtigen.
Über uns
toplehrstellen.ch ist eine Initiative von suissetec, dem Verband der Gebäudetechniker mit rund 3600 Mitgliedern (Planungsbüros und Installations-Unternehmen aus den Branchen Sanitär, Heizung, Lüftung sowie Spengler/Gebäudehülle). Unser Ziel ist es, junge Menschen für eine Ausbildung in unseren sinnstiftenden und zukunftsträchtigen Berufen zu gewinnen. Mit unserer Sponsoring-Aktion möchten wir Vereine unterstützen, die ebenso engagiert in die Förderung ihrer Juniorinnen und Junioren investieren.
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Rechtliche Hinweise
Diese Verlosung wird veranstaltet vom Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband (suissetec), Auf der Mauer 11, CH-8001 Zürich, Schweiz. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Teams der Junioren-Kategorien C, D, E und FF-15 von Fussballvereinen, welche unter dem Schweizerischen Fussballverband (SFV) organisiert sind. Einzelpersonen sind nicht teilnahmeberechtigt. Davon ausgenommen sind weiter Mitarbeitende von suissetec. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Gewinner werden ebenfalls über Kanäle von suissetec (Website, Newsmeldung, Beekeeper, usw.) bekanntgegeben. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt unabhängig von einer Produktbestellung bzw. einem Kauf.